Schmorschäden sind in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif classic mitversichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt und wird um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Schmorschäden:
- In Erweiterung von § 2.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind Schmorschäden mitversichert.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 5.000 EUR.
- Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schmorschaden, springt der Versicherungsschutz im Tarif classic ein. Die Leistung ist dabei pro Versicherungsfall gedeckelt, und ein fester Eigenanteil wird vom errechneten Betrag abgezogen.
Häufige Fragen
Sind Schmorschäden im Tarif classic mitversichert?
Ja. In Erweiterung von § 2.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind Schmorschäden mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Schmorschaden?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Gibt es bei Schmorschäden einen Selbstbehalt?
Ja. Der als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 500 EUR gekürzt.
Auf welche Bedingung stützt sich die Mitversicherung?
Die Mitversicherung erfolgt in Erweiterung von § 2.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.