Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif classic werden Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen erstattet – die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall auf einen festen Höchstbetrag begrenzt. Was das für Sie im Schadenfall bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es nach einem versicherten Schaden zu zusätzlichen Kosten, weil behördliche Auflagen beim Wiederaufbau oder bei der Wiederherstellung des Gebäudes erfüllt werden müssen, beteiligt sich die Versicherung an diesen Mehrkosten. Dafür steht je Versicherungsfall ein Betrag von bis zu 25.000 EUR zur Verfügung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung für Mehrkosten durch behördliche Auflagen?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif classic.
Bezieht sich die Grenze auf einen einzelnen Schadenfall?
Ja, die Begrenzung von 25.000 EUR gilt je Versicherungsfall.
Was sind Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen?
Das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab. Nach den vorliegenden Angaben handelt es sich um zusätzliche Kosten, die aufgrund behördlicher Auflagen entstehen und im Rahmen der genannten Grenze erstattet werden.