In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif classic auch Wärmepumpen außerhalb des Gebäudes abgesichert, sofern sie fest mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude verbunden sind und sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif classic folgendes für Wärmepumpen:
- In Erweiterung an § 5.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Wärmepumpen außerhalb vom Gebäude, die fest mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude verbunden sind und sich auf dem versicherten Grundstück befinden, als mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Auch eine Wärmepumpe, die nicht im Gebäude selbst, sondern draußen aufgestellt ist, kann zum versicherten Umfang gehören. Voraussetzung ist, dass sie fest mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude verbunden ist und auf dem versicherten Grundstück steht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Wärmepumpen außerhalb des Gebäudes mitversichert?
Ja. Im Tarif classic gelten Wärmepumpen außerhalb vom Gebäude als mitversichert, wenn sie fest mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude verbunden sind und sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Welche Voraussetzungen muss die Wärmepumpe erfüllen?
Sie muss fest mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude verbunden sein und sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
Auf welcher Grundlage sind die Wärmepumpen mitversichert?
Die Mitversicherung erfolgt in Erweiterung an § 5.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
Gilt dies auch für Wärmepumpen auf einem anderen Grundstück?
Nein. Es müssen sich die Wärmepumpen auf dem versicherten Grundstück befinden.
Inhalte aus: DEG-VGB 2024 Abschnitt A