Die Wohngebäudeversicherung der Degenia bietet im Tarif classic eine Innovationsklausel: Verbessert die Degenia ihr Bedingungswerk für Neuverträge, gelten die Leistungsverbesserungen unter bestimmten Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag – ohne Mehrbeitrag und ohne nachteilige Änderung der Tarifierung.
Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Wohngebäudeversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag:
- a) Das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserung (das kann z.B. eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein)
- und
- b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungsverbesserungen für Neuverträge führen im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert die Degenia später die Bedingungen für neue Kundinnen und Kunden, profitieren auch bestehende Verträge automatisch davon – vorausgesetzt, es handelt sich ausschließlich um Verbesserungen und die Änderungen wirken sich nicht nachteilig auf die Beitragsberechnung aus. Die neuen Bedingungen greifen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie am Markt eingeführt werden.
Häufige Fragen
Was regelt die Innovationsklausel im Tarif classic?
Sie sorgt dafür, dass ein geändertes Bedingungswerk für Neuverträge unter bestimmten Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag gilt.
Unter welchen Voraussetzungen gelten die neuen Bedingungen automatisch?
Das neue Bedingungswerk muss ausschließlich Leistungsverbesserungen enthalten und darf im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage führen.
Was gilt als Leistungsverbesserung?
Beispiele sind eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen bestehenden Vertrag?
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024