Wer in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif classic weitere Elementargefahren einschließt, sollte Wartezeit und Selbstbehalt kennen: Für Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder Schneedruck gilt eine Wartezeit von vier Wochen ab Versicherungsbeginn, und je Schadenfall wird ein prozentualer Selbstbehalt fällig.
Wartezeit für weitere Elementargefahren:
Abweichend von § 2 DEG-VGB 2024 Abschnitt B beginnt der Versicherungsschutz für die Naturgefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Selbstbehalt für weitere Elementargefahren:
Der Selbstbehalt je Schadenfall für weitere Elementargefahren beträgt 10 % des Schadens, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelungen greifen nur, wenn weitere Elementargefahren mitversichert sind. In diesem Fall besteht für die genannten Naturgefahren zunächst eine Wartezeit, bevor der Schutz einsetzt. Tritt ein solcher Schaden ein, wird pro Schadenfall ein Eigenanteil vom Schaden abgezogen, der sich innerhalb eines festgelegten Mindest- und Höchstbetrags bewegt. Diese Erläuterung dient nur der besseren Verständlichkeit und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Für wen gelten diese Klauseln?
Die genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung von weiteren Elementargefahren.
Wie lange dauert die Wartezeit für weitere Elementargefahren?
Der Versicherungsschutz für die genannten Naturgefahren beginnt mit dem Ablauf von 4 Wochen ab Versicherungsbeginn.
Welche Naturgefahren fallen unter die Wartezeit?
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei weiteren Elementargefahren?
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 10 % des Schadens, mindestens 500 EUR und maximal 5.000 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024