In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind Garagen und Carports auf oder in der Nähe des versicherten Grundstücks als Grundstücksbestandteile mitversichert. Bis zu zwei Stellplätze auf dem versicherten Grundstück sind dabei beitragsfrei eingeschlossen.
Für Garagen/Carports auf dem versicherten Grundstück gilt:
- In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Garagen/Carports als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf oder in der Nähe des versicherten Grundstücks befinden.
- Bis zu 2 Stellplätze auf dem versicherten Grundstück sind beitragsfrei mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Garagen und Carports, die auf oder in der Nähe des versicherten Grundstücks stehen, sind über die Wohngebäudeversicherung mit abgesichert. Für bis zu zwei Stellplätze auf dem versicherten Grundstück fällt dafür kein zusätzlicher Beitrag an. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Garagen und Carports mitversichert?
Ja. In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A gelten Garagen/Carports als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf oder in der Nähe des versicherten Grundstücks befinden.
Wie viele Stellplätze sind beitragsfrei mitversichert?
Bis zu 2 Stellplätze auf dem versicherten Grundstück sind beitragsfrei mitversichert.
Müssen sich die Garagen/Carports direkt auf dem Grundstück befinden?
Der Versicherungsschutz gilt, soweit sie sich auf oder in der Nähe des versicherten Grundstücks befinden.
Auf welcher Grundlage sind die Garagen/Carports mitversichert?
Die Mitversicherung erfolgt in Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A als Grundstücksbestandteile.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024