Wird ein versichertes Gebäude durch einen Einbruch unbefugter Dritter beschädigt, ersetzt die Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif classic die notwendigen Kosten zur Beseitigung der Schäden an Dächern, Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern – bis zu 2.500 EUR je Versicherungsfall und subsidiär zur Hausratversicherung.
In Erweiterung von § 7.1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Beseitigung von Schäden an folgenden Bauteilen eines versicherten Gebäudes entstehen:
- Dächern
- Türen
- Schlössern
- Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasung)
- Rollläden
- Schutzgittern
Voraussetzung ist, dass die Schäden dadurch entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter:
- a) in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist,
- b) versucht, durch eine Handlung gemäß a) in ein versichertes Gebäude einzudringen.
Schäden, die außen an dem versicherten Gebäude entstanden sind, sind nur dann versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß Nr. 1. a) oder b) sind.
Subsidiärdeckung: Ein Leistungsanspruch besteht nur, soweit keine oder keine ausreichende Entschädigung über eine Hausratversicherung erlangt werden kann.
Entschädigungsgrenze: Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Bricht jemand unbefugt in Ihr Gebäude ein oder versucht es, und beschädigt dabei zum Beispiel eine Tür, ein Schloss oder ein Fenster, übernimmt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten. Das gilt auch für einen bloßen Einbruchsversuch. Eine bestehende Hausratversicherung geht dabei vor: Der Wohngebäudeschutz greift nur, wenn dort keine oder keine ausreichende Zahlung möglich ist. Insgesamt gibt es je Schadenfall höchstens 2.500 EUR.
Häufige Fragen
Welche Bauteile sind bei einem Einbruch abgedeckt?
Versichert sind Schäden an Dächern, Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen Schaufensterverglasung), Rollläden und Schutzgittern eines versicherten Gebäudes.
Ist auch ein Einbruchsversuch versichert?
Ja. Versichert sind auch Schäden, die dadurch entstehen, dass ein unbefugter Dritter versucht, durch Einbruch, Einsteigen oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge in ein versichertes Gebäude einzudringen.
Sind auch Schäden an der Außenseite des Gebäudes versichert?
Schäden, die außen an dem versicherten Gebäude entstanden sind, sind nur dann versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß Nr. 1. a) oder b) sind.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt.
Was gilt, wenn eine Hausratversicherung besteht?
Es handelt sich um eine Subsidiärdeckung: Ein Leistungsanspruch besteht nur, soweit keine oder keine ausreichende Entschädigung über eine Hausratversicherung erlangt werden kann.