Beim Lastschriftverfahren der Degenia Wohngebäudeversicherung muss der Versicherungsnehmer zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Kontodeckung sorgen. Scheitert ein Beitragseinzug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, darf der Versicherer künftig Zahlung per Überweisung verlangen und Bankgebühren in Rechnung stellen.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Änderung des Zahlungsweges:
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen und den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge durch Überweisung des Versicherungsnehmers zu fordern.
Der Versicherer hat in Textform darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag per Lastschrift zahlen, sollte zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto sein. Klappt der Einzug wegen eines Grundes, den Sie zu verantworten haben, mehrmals oder einmal nicht, kann der Versicherer auf Überweisung umstellen. Dann überweisen Sie den offenen sowie die kommenden Beiträge selbst. Zusätzlich anfallende Bankgebühren für einen fehlgeschlagenen Einzug können Ihnen berechnet werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Worauf muss ich beim Lastschriftverfahren achten?
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Was passiert, wenn ein Beitrag nicht eingezogen werden kann?
Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen und den ausstehenden sowie zukünftige Beiträge per Überweisung zu fordern.
Werde ich über die Umstellung auf Überweisung informiert?
Ja. Der Versicherer hat in Textform darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Muss ich Bankgebühren für einen fehlgeschlagenen Einzug tragen?
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024