Wer am Gebäude fest angebrachte Außenbeleuchtungen sein Eigen nennt, ist in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium auch gegen deren Diebstahl abgesichert – ersetzt werden solche Schäden bis zu einer Grenze von 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Für Diebstahl von außen angebrachten (fest verbundenen) Außenbeleuchtungen gilt:
- Der Versicherer ersetzt auch Schäden, die durch den Diebstahl von außen angebrachten (fest verbundenen) Außenbeleuchtungen am versicherten Gebäude angebracht waren.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Sind an Ihrem Gebäude fest verbaute Außenleuchten angebracht und werden diese gestohlen, übernimmt der Versicherer den entstandenen Schaden. Die Erstattung ist dabei pro Schadenfall auf einen festen Höchstbetrag beschränkt.
Häufige Fragen
Sind Außenbeleuchtungen bei Diebstahl mitversichert?
Ja. Der Versicherer ersetzt auch Schäden durch den Diebstahl von außen angebrachten (fest verbundenen) Außenbeleuchtungen am versicherten Gebäude.
Bis zu welcher Höhe wird der Diebstahl ersetzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Welche Außenbeleuchtungen sind gemeint?
Es geht um von außen angebrachte, fest verbundene Außenbeleuchtungen am versicherten Gebäude.
In welchem Tarif gilt diese Leistung?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif premium.