Die Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum erweitert den Schutz auf Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks: Ersetzt werden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Wasserversorgungs- und Heizungsrohren, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt – ausgenommen sind rein gewerblich genutzte Rohre.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für die Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Zuleitungsrohre:
- In Erweiterung von § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A leistet der Versicherer Entschädigung für außerhalb des Versicherungsgrundstücks eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen-, oder Solarheizungsanlagen, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
- Nr. 1 gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz reicht über das eigene Grundstück hinaus: Auch Zuleitungsrohre der Wasserversorgung sowie Rohre verschiedener Heizungs- und Klimaanlagen sind gegen Frost- und Bruchschäden abgesichert, wenn der Versicherungsnehmer für diese Rohre das Risiko trägt. Rohre, die nur gewerblichen Zwecken dienen, sind von dieser Erweiterung nicht erfasst.
Häufige Fragen
Sind auch Rohre außerhalb des Grundstücks versichert?
Ja. In Erweiterung von § 3.2 DEG-VGB 2024 Abschnitt A werden auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks eintretende Bruchschäden an den Zuleitungsrohren entschädigt, sofern der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Abgedeckt sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Sind gewerblich genutzte Rohre eingeschlossen?
Nein. Für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, gilt diese Erweiterung nicht.
Welche Voraussetzung gilt für die Entschädigung?
Der Versicherungsnehmer muss die Gefahr für die betroffenen Rohre tragen.