Bei der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum sind Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen mitversichert. Wie hoch die Entschädigung je Versicherungsfall ausfällt und welche Obergrenze dabei gilt, erfahren Sie hier kompakt und verständlich erklärt.
Für Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen gilt im Tarif optimum:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen nach einem Schaden zusätzliche Kosten, weil eine Behörde bestimmte Auflagen für den Wiederaufbau oder die Instandsetzung macht, sind diese Mehrkosten mitversichert. Die Erstattung dieser Kosten kann pro Versicherungsfall jedoch nicht höher ausfallen als die vereinbarte Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Sind Mehrkosten durch behördliche Auflagen im Tarif optimum versichert?
Ja. In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sind im Tarif optimum Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen mitversichert.
Bis zu welcher Höhe werden diese Mehrkosten erstattet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Gilt die Begrenzung pro Schadenfall oder pro Jahr?
Die Begrenzung auf die vereinbarte Versicherungssumme gilt je Versicherungsfall.
Was zählt zu Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen?
Das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab. Der vorliegende Inhalt regelt die Entschädigungsgrenze für diese Mehrkosten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024