Wenn nach einem Schaden Wohn- oder Gewerberäume nicht nutzbar sind, ersetzt die Degenia Wohngebäudeversicherung im Tarif optimum den Mietausfall für den vereinbarten Zeitraum – inklusive Nachhaftung bei Auszug des Mieters, Zahlung bei nachgewiesener Vermietung und einer Haftzeit von maximal 36 Monaten.
In Erweiterung von § 9 DEG-VGB 2024 Abschnitt A wird Mietausfall für den vereinbarten Zeitraum (= Haftzeit) ersetzt, auch für gewerblich genutzte Räume.
a) Haftzeit bei Auszug des Mieters infolge des Schadens
Endet das Mietverhältnis infolge eines Versicherungsfalles und sind die Räume trotz Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, besteht bis zur Neuvermietung eine Nachhaftung für den versicherten Mietverlust.
Der Mietverlust wird bis zur Dauer von drei Monaten ersetzt, längstens jedoch bis zum Ablauf der Haftzeit bzw. bis zum Tag der Neuvermietung.
b) Haftzeit bei Nachweis der unterbliebenen Vermietung infolge des Schadens
War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet und weist der Versicherungsnehmer die Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Termin nach, wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit gezahlt.
c) Begrenzung der Haftzeit
Die Haftzeit ist maximal begrenzt auf 36 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Fällt durch einen versicherten Schaden die Vermietbarkeit von Wohn- oder Gewerberäumen weg, springt der Tarif für den entgangenen Mietertrag ein. Das gilt sowohl, wenn ein Mieter wegen des Schadens auszieht, als auch, wenn eine bereits geplante Vermietung durch den Schaden nicht zustande kommt. Für die Dauer der Leistung ist ein zeitlicher Rahmen festgelegt.
Häufige Fragen
Ist auch Mietausfall für gewerblich genutzte Räume versichert?
Ja. In Erweiterung von § 9 DEG-VGB 2024 Abschnitt A wird der Mietausfall für den vereinbarten Zeitraum ersetzt, auch für gewerblich genutzte Räume.
Was gilt, wenn der Mieter wegen des Schadens auszieht?
Endet das Mietverhältnis infolge eines Versicherungsfalles und sind die Räume trotz erforderlicher Sorgfalt zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht zu vermieten, besteht bis zur Neuvermietung eine Nachhaftung. Der Mietverlust wird bis zu drei Monate ersetzt, längstens bis zum Ablauf der Haftzeit bzw. bis zum Tag der Neuvermietung.
Was gilt, wenn das Gebäude zum Schadenzeitpunkt nicht vermietet war?
War das Gebäude zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls nicht vermietet und weist der Versicherungsnehmer die Vermietung zu einem in der Haftzeit liegenden Termin nach, wird der ab diesem Zeitpunkt entstandene Mietausfall bis zum Ablauf der Haftzeit gezahlt.
Wie lange läuft die Haftzeit maximal?
Die Haftzeit ist maximal auf 36 Monate begrenzt.