In der Wohngebäudeversicherung der Degenia verzichtet der Versicherer im Tarif optimum bei kleineren Schäden auf einen Abzug wegen Unterversicherung: Beträgt der ersatzpflichtige Schaden höchstens 5.000 EUR, wird kein Unterversicherungsabzug vorgenommen.
Genereller Unterversicherungsverzicht im Tarif optimum:
- Abweichend von § 11 DEG-VGB 2024 Abschnitt A nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal 5.000 EUR beträgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer darauf, die Entschädigung zu kürzen, wenn die Versicherungssumme eigentlich zu niedrig angesetzt wäre. Im Tarif optimum gilt das für ersatzpflichtige Schäden bis zu einer Höhe von 5.000 EUR – bei solchen Schäden wird kein Abzug wegen Unterversicherung gemacht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Schadenbetrag gilt der Unterversicherungsverzicht?
Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal 5.000 EUR beträgt.
In welchem Tarif gilt dieser Unterversicherungsverzicht?
Die Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum.
Von welcher Regelung weicht der Unterversicherungsverzicht ab?
Der Verzicht gilt abweichend von § 11 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.
Wird bei Schäden bis 5.000 EUR ein Abzug vorgenommen?
Nein. Bei einem ersatzpflichtigen Schaden von maximal 5.000 EUR nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.