Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung sind im Tarif optimum Nässeschäden durch Witterungsniederschläge in Form von Regen- oder Schmelzwasser mitversichert – vorausgesetzt, das Wasser ist noch nicht ins Erdreich eingedrungen und wirkt unmittelbar auf das versicherte Gebäude ein. Die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall auf einen festen Höchstbetrag begrenzt.
Im Tarif optimum gilt für Nässeschäden durch Witterungsniederschläge (Regen- oder Schmelzwasser) Folgendes:
- Versichert sind Nässeschäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Witterungsniederschlägen auf das versicherte Gebäude in Form von Regen- oder Schmelzwasser entstehen, welches noch nicht ins Erdreich eingedrungen ist.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Dringt Regen- oder Schmelzwasser direkt auf das versicherte Gebäude ein und verursacht dort einen Nässeschaden, ist dieser grundsätzlich abgedeckt – allerdings nur, solange das Wasser noch nicht im Erdreich versickert ist. Für solche Schäden gibt es eine feste Obergrenze pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Nässeschäden durch Witterungsniederschläge sind versichert?
Versichert sind Nässeschäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Regen- oder Schmelzwasser auf das versicherte Gebäude entstehen, solange dieses Wasser noch nicht ins Erdreich eingedrungen ist.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Sind auch Schäden durch bereits ins Erdreich eingedrungenes Wasser gedeckt?
Nein. Versichert ist ausschließlich Regen- oder Schmelzwasser, das noch nicht ins Erdreich eingedrungen ist.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024