Fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen) für E-Autos sind in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert. Fällt die Wallbox durch einen versicherten Schaden aus, erhalten Sie eine Entschädigung pro Ausfalltag – bis zu einer festgelegten Höchstdauer.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum folgendes für E-Ladestationen (Wallboxen) für E-Autos:
- In Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A sind auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen) mitversichert.
- Fällt die E-Ladestation durch einen versicherten Schaden aus, so ersetzt der Versicherer 10 EUR pro Ausfalltag für maximal 30 Tage.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine fest angebrachte Wallbox zum Laden Ihres E-Autos auf Ihrem Grundstück haben, ist diese über den Tarif optimum mitabgesichert. Kann die Ladestation nach einem versicherten Schaden nicht genutzt werden, gibt es für die Zeit des Ausfalls eine tägliche Entschädigung – begrenzt auf einen festgelegten Zeitraum. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Wallboxen für E-Autos mitversichert?
Ja. Auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen) sind in Erweiterung von § 5 DEG-VGB 2024 Abschnitt A mitversichert.
Wie viel wird bei einem Ausfall der Ladestation gezahlt?
Bei einem versicherten Schaden ersetzt der Versicherer 10 EUR pro Ausfalltag.
Wie lange wird die Ausfallentschädigung gezahlt?
Die Entschädigung von 10 EUR pro Ausfalltag wird für maximal 30 Tage geleistet.
Welche Wallboxen sind abgesichert?
Mitversichert sind auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen) für E-Autos.