In der Wohngebäudeversicherung optimum der Degenia sind Tierbissschäden mitversichert: Der Versicherer ersetzt Schäden an elektrischen Leitungen und Anlagen innerhalb versicherter Gebäude sowie an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern, wenn diese unmittelbar durch den Biss wildlebender Tiere entstehen.
In der Wohngebäudeversicherung der Degenia gilt im Tarif optimum für Tierbissschäden an elektrischen Anlagen, Dämmungen und Unterspannbahnen:
- In Erweiterung zu § 1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A ersetzt der Versicherer auch Schäden an elektrischen Leitungen und elektrischen Anlagen innerhalb von versicherten Gebäuden sowie Schäden an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern, die unmittelbar durch den Biss wildlebender Tiere entstehen.
- Folgeschäden aller Art, z.B. durch Fehlen elektrischer Spannung, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Beißt ein wildlebendes Tier – etwa ein Marder – an elektrischen Leitungen oder Anlagen im versicherten Gebäude oder an der Dämmung und den Unterspannbahnen des Daches, übernimmt der Versicherer den unmittelbaren Bissschaden. Nicht abgedeckt sind hingegen Folgeschäden, die sich erst aus dem Bissschaden ergeben, beispielsweise wenn wegen der beschädigten Leitung die elektrische Spannung ausfällt.
Häufige Fragen
Welche Tierbissschäden sind versichert?
Versichert sind Schäden an elektrischen Leitungen und elektrischen Anlagen innerhalb versicherter Gebäude sowie an Dämmungen und Unterspannbahnen von Dächern, die unmittelbar durch den Biss wildlebender Tiere entstehen.
Sind Folgeschäden mitversichert?
Nein. Folgeschäden aller Art, zum Beispiel durch das Fehlen elektrischer Spannung, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Muss der Biss von einem wildlebenden Tier stammen?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt für Schäden, die unmittelbar durch den Biss wildlebender Tiere entstehen.
In welchem Tarif gilt diese Erweiterung?
Diese Regelung gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum, in Erweiterung zu § 1 DEG-VGB 2024 Abschnitt A.