Bei der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum sind wertsteigernde bauliche Maßnahmen mitversichert: Erhöht sich der Gebäudewert innerhalb der Versicherungsperiode durch solche Maßnahmen, besteht bis zum Ende der laufenden Periode auch dafür Versicherungsschutz.
Vorsorgeschutz für wertsteigernde bauliche Maßnahmen:
- Wenn sich durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen innerhalb der Versicherungsperiode der Wert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude erhöht, besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
- Die Bestimmungen der § 3.4 b) und 4.4 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Führen Sie während der laufenden Versicherungsperiode bauliche Maßnahmen durch, die den Wert Ihres versicherten Gebäudes erhöhen, ist dieser gestiegene Wert bis zum Ende der laufenden Periode automatisch mitversichert. Die übrigen, ausdrücklich genannten Bedingungen bleiben davon unberührt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Bedingungstext.
Häufige Fragen
Sind wertsteigernde bauliche Maßnahmen mitversichert?
Ja. Erhöht sich der Wert der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen innerhalb der Versicherungsperiode, besteht insoweit Versicherungsschutz.
Wie lange gilt dieser Vorsorgeschutz?
Der Versicherungsschutz für die Wertsteigerung besteht bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Ändern sich durch diesen Vorsorgeschutz andere Bedingungen des Tarifs?
Nein. Die Bestimmungen der § 3.4 b) und 4.4 b) DEG-VGB 2024 Abschnitt A werden nicht berührt und gelten unverändert.
In welchem Tarif gilt dieser Vorsorgeschutz?
Er gilt in der Wohngebäudeversicherung der Degenia im Tarif optimum.