In der Wohngebäudeversicherung der Degenia sorgt die Innovationsklausel im Tarif optimum dafür, dass reine Leistungsverbesserungen aus neuen Bedingungswerken automatisch auch für bestehende Verträge gelten – vorausgesetzt, sich die Tarifierung nicht nachteilig ändert.
Innovationsklausel / zukünftige Bedingungsverbesserungen im Tarif optimum:
Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Wohngebäudeversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag:
- a) Das neue Bedingungswerk erhält im Vergleich zum zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungsverbesserung (das kann z.B. eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein) und
- b) die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungsverbesserungen für Neuverträge führen im Vergleich zum bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer sein Bedingungswerk für neue Verträge, profitieren auch bestehende Verträge automatisch davon – allerdings nur, wenn es sich um reine Leistungsverbesserungen handelt und sich die Grundlage der Beitragsberechnung dadurch nicht zum Nachteil verändert. Wirksam werden die verbesserten Bedingungen ab dem Zeitpunkt ihrer Produkteinführung.
Häufige Fragen
Gelten neue, bessere Bedingungen auch für meinen bestehenden Vertrag?
Ja. Wird das zugrundeliegende Bedingungswerk für Neuverträge geändert, gilt das neue Bedingungswerk unter bestimmten Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das neue Bedingungswerk muss im Vergleich zum bisherigen ausschließlich Leistungsverbesserungen enthalten und darf nicht zu einer nachteiligen Änderung der Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage führen.
Was zählt als Leistungsverbesserung?
Das kann zum Beispiel eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Wegfall eines Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein.
Ab wann gilt das neue Bedingungswerk für meinen Vertrag?
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.