Die Wohngebäudeversicherung der Degenia leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Zugleich gelten generelle Ausschlüsse für Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Versicherungsfall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, Fahrzeuganprall, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden;
- Leitungswasser;
- Sturm, Hagel.
Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
a) Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
b) Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
c) Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt springt die Versicherung ein, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren beschädigt oder zerstört werden oder dadurch abhandenkommen – dazu zählen unter anderem Feuer und Blitzschlag, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Für einige Ereignisse besteht jedoch kein Schutz: Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie sind ausgeschlossen, und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind versichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, Fahrzeuganprall, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden sowie durch Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn versicherte Sachen durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Sind Kriegsschäden mitversichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen.
Gilt der Schutz bei inneren Unruhen oder Kernenergie?
Nein. Schäden durch innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024