Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus zahlen. Je nach gewählter Zahlungsweise richtet sich die Versicherungsperiode – und der Rechnungsbetrag enthält bereits die gesetzliche Versicherungssteuer.
Zahlungsweise der Beiträge:
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Laufende Zahlungen sind möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Versicherungsperiode:
Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr.
Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
Versicherungssteuer:
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, welche in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten ist.
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden bei Vertragsabschluss, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag zahlen möchten. Dieser Zahlungsrhythmus bestimmt zugleich die Länge der Versicherungsperiode. Wählen Sie stattdessen einen Einmalbeitrag, richtet sich die Versicherungsperiode nach der Vertragsdauer, ist aber auf höchstens ein Jahr begrenzt. In dem Betrag, den Sie auf der Rechnung sehen, ist die gesetzliche Versicherungssteuer bereits enthalten.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Die Beiträge können durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Bei laufenden Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr – entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise.
Was gilt bei einem Einmalbeitrag?
Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten ist.