Bei der Degenia Wohngebäudeversicherung geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt – jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers. Zudem gelten Obliegenheiten zur Wahrung und Durchsetzung solcher Ansprüche, deren Verletzung Folgen für die Leistung haben kann.
Übergang von Ersatzansprüchen
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Ausnahme: Diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer hat er bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer Ihren Schaden bezahlt, übernimmt er zugleich Ihren Anspruch gegenüber demjenigen, der den Schaden verursacht hat, und kann sich das Geld dort zurückholen. Für Sie soll daraus kein Nachteil entstehen. Lebt der Verursacher mit Ihnen im selben Haushalt, verzichtet der Versicherer in der Regel auf diesen Rückgriff – außer der Schaden wurde absichtlich herbeigeführt. Damit der Versicherer den Anspruch durchsetzen kann, sollten Sie ihn wahren und mitwirken; tun Sie das nicht, kann die Leistung entsprechend gekürzt werden oder entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Anspruch gegen den Schadenverursacher, wenn der Versicherer zahlt?
Der Ersatzanspruch gegen den Dritten geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Gilt der Übergang auch, wenn der Verursacher mit mir im Haushalt lebt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Ausnahme: Diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung des Ersatzanspruchs?
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und nach Übergang des Anspruchs bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024