In der Wohngebäudeversicherung der Degenia besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Erfahren Sie, welche Sanktionen der EU, Deutschlands und der USA hier gelten.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Die Embargobestimmung im Überblick:
- Versicherungsschutz nur, soweit und solange keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
- Gilt für Sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
- Gilt auch für Sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika – soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
- Diese Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Die Embargobestimmung stellt klar, dass Versicherungsschutz nur besteht, solange und soweit keine geltenden Sanktionen oder Embargos dagegensprechen. Berücksichtigt werden dabei Sanktionen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland sowie – unter dem Vorbehalt entgegenstehender EU- oder deutscher Rechtsvorschriften – auch solche der Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Lesehilfe ist unverbindlich; maßgeblich ist der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann besteht Versicherungsschutz laut Embargobestimmung?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Welche Sanktionen und Embargos werden berücksichtigt?
Berücksichtigt werden Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Gelten auch Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika?
Ja, dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Berührt die Embargobestimmung die übrigen Vertragsbestimmungen?
Nein, die Regelung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.