Beim Folgebeitrag der Degenia Wohngebäudeversicherung zählt vor allem die rechtzeitige Zahlung: Der Beitrag wird zu Beginn der Versicherungsperiode fällig, und bei Verzug drohen nach einer wirksamen Mahnung Leistungsfreiheit sowie ein Kündigungsrecht des Versicherers. Wer die Zahlung nachholt, kann eine Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen noch unwirksam machen.
Fälligkeit
- Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Schadenersatz bei Verzug
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung
- Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung). Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
- Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (§ 5.3 b) bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist der Beitrag, der nach dem ersten Beitrag jeweils zum Start einer neuen Versicherungsperiode zu zahlen ist. Zahlen Sie rechtzeitig innerhalb des angegebenen Zeitraums, bleibt Ihr Schutz bestehen. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer Schadenersatz verlangen und Sie schriftlich mahnen. Wird nach Ablauf der Mahnfrist weiterhin nicht gezahlt, kann der Schutz entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Eine spätere Zahlung kann die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen wieder unwirksam machen.
Häufige Fragen
Wann wird der Folgebeitrag fällig?
Ein Folgebeitrag wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Was passiert, wenn ich mit der Zahlung in Verzug bin?
Bei Verzug ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Zudem kann er Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung bestimmen (Mahnung).
Wann ist eine Mahnung wirksam?
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
Bin ich nach Ablauf der Mahnfrist noch versichert?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann ich eine Kündigung durch Zahlung noch abwenden?
Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder – falls sie mit der Fristbestimmung verbunden wurde – innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leisten. Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers (§ 5.3 b) bleibt davon unberührt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024