In der Wohngebäudeversicherung der Degenia bestimmt die Begriffsbestimmung, wie das Versicherungsjahr definiert wird: Es umfasst grundsätzlich zwölf Monate, kann aber bei einer Vertragsdauer, die nicht aus ganzen Jahren besteht, im ersten Jahr verkürzt sein. So erfahren Sie, wie sich die einzelnen Versicherungsjahre bis zum Vertragsablauf zusammensetzen.
Versicherungsjahr:
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsjahr dauert in der Regel zwölf Monate. Läuft Ihr Vertrag nicht über volle Jahre, ist lediglich das erste Jahr kürzer. Alle weiteren Zeiträume bis zum Ende des Vertrags zählen dann wieder als vollständige Jahre.
Häufige Fragen
Wie lang ist ein Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Was passiert, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
Wie werden die weiteren Versicherungsjahre gerechnet?
Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Kann auch ein späteres Versicherungsjahr verkürzt sein?
Nein, nur das erste Versicherungsjahr wird bei einer nicht aus ganzen Jahren bestehenden Vertragsdauer verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.