Fällt in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia die Mitversicherung einzelner Personen weg – etwa durch Tod des Versicherungsnehmers, Scheidung, Heirat der Kinder oder Ende der häuslichen Gemeinschaft –, bleibt der Versicherungsschutz übergangsweise bestehen. Hier erfahren Sie, wie lange der Schutz weiterläuft und wann der Ehegatte oder Lebenspartner zum neuen Versicherungsnehmer wird.
Entfällt die Mitversicherung der in A 1-2.1.1 bis A 1-2.1.5 genannten Personen, weil z. B.:
- der Versicherungsnehmer verstorben ist,
- die Ehe rechtskräftig geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben wurde (A 1-2.1.1),
- Kinder nach der Ausbildung geheiratet haben oder eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind (A 1-2.1.4 oder A 1-2.1.5),
- die häusliche Gemeinschaft mit dem Lebenspartner oder einer sonstigen versicherten Person beendet wurde (A 1-2.1),
besteht der Versicherungsschutz weiter bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit, mindestens aber für 6 Monate.
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der ALTE LEIPZIGER beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Abschnitt A 2 – Besondere Umweltrisiken:
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt A 1 – abweichend von Abschnitt A 1-6.4 – und den folgenden Bedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine bisher mitversicherte Person aus dem Vertrag herausfällt – etwa weil der Versicherungsnehmer stirbt, eine Ehe oder Partnerschaft endet oder Kinder heiraten – steht diese Person nicht sofort ohne Schutz da. Der Versicherungsschutz läuft für eine Übergangszeit weiter, damit genug Zeit bleibt, einen eigenen Vertrag zu beantragen. Bei Tod des Versicherungsnehmers kann der Ehegatte oder Lebenspartner den Vertrag durch Einlösen der nächsten Prämienrechnung übernehmen.
Häufige Fragen
Wie lange besteht der Versicherungsschutz nach Wegfall der Mitversicherung fort?
Der Versicherungsschutz besteht weiter bis zur nächsten Prämienhauptfälligkeit, mindestens aber für 6 Monate.
Was passiert, wenn kein neuer Versicherungsschutz beantragt wird?
Wird von bzw. für diese Personen bis dahin kein neuer Versicherungsschutz bei der ALTE LEIPZIGER beantragt, entfällt der Versicherungsschutz zu diesem Termin.
Wer wird bei Tod des Versicherungsnehmers neuer Versicherungsnehmer?
Wird bei Tod des Versicherungsnehmers die nächste Prämienrechnung durch den Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
In welchen Fällen kann die Mitversicherung entfallen?
Zum Beispiel bei Tod des Versicherungsnehmers, rechtskräftiger Scheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Heirat oder Lebenspartnerschaft von Kindern nach der Ausbildung oder Beendigung der häuslichen Gemeinschaft.