In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins eintreten – so weit reicht der räumliche Geltungsbereich für private Haftpflichtansprüche.
Der Versicherungsschutz besteht – abweichend von A 1-6.3 – für Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen, die in einem der folgenden Länder eintreten:
- ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- die Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der räumliche Geltungsbereich legt fest, in welchen Ländern der Versicherungsschutz greift. Tritt ein Schaden innerhalb der genannten Länder ein, sind private Schadensersatzansprüche grundsätzlich abgedeckt. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins eintreten.
Welche Ansprüche sind vom räumlichen Geltungsbereich erfasst?
Erfasst sind Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen in den genannten Ländern.
Gilt der Schutz auch in der Schweiz?
Ja, die Schweiz ist ausdrücklich im räumlichen Geltungsbereich genannt.
Weicht diese Regelung von anderen Bedingungen ab?
Ja, die Regelung gilt abweichend von A 1-6.3.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024