Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia leistet bei der Forderungsausfalldeckung bis zur Höhe der titulierten Forderung, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt ist. Wie sich der Schutz in den Tarifvarianten classic, premium und optimum gestaltet, erfahren Sie hier.
Für den Umfang der Forderungsausfalldeckung gilt Folgendes:
- Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
- Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Versicherungsschutz je Tarifvariante:
- classic: gewählte Versicherungssumme, SB 2.500 EUR
- premium: gewählte Versicherungssumme
- optimum: gewählte Versicherungssumme
Die Leistung erfolgt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante.
- Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Ihnen ein Dritter einen Schaden zugefügt hat und die Forderung gerichtlich festgestellt (tituliert) ist, der Schädiger aber nicht zahlen kann. Der Versicherer leistet dann bis zur Höhe dieser Forderung, allerdings begrenzt auf die vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall. Welche Summe und welcher Selbstbehalt gelten, hängt von der gewählten Tarifvariante ab. Die Ansprüche stehen dabei Ihnen als versicherter Person zu, nicht dem schadensersatzpflichtigen Dritten.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. Die Entschädigung ist dabei je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Welche Selbstbeteiligung gilt in der Tarifvariante classic?
In der Tarifvariante classic gilt die gewählte Versicherungssumme mit einer Selbstbeteiligung von 2.500 EUR.
Was gilt, wenn mehrere Personen entschädigungspflichtig sind?
Auch dann bleibt die Entschädigungsleistung innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen – je nach gewählter Tarifvariante – begrenzt.
Hat der schadensersatzpflichtige Dritte Rechte aus dem Vertrag?
Nein. Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Für welche Schadenarten wird geleistet?
Die Leistung erfolgt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024