Für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen mit Bohrung greift in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia eine besondere Versicherungssumme, die zugleich die Jahreshöchstersatzleistung darstellt und innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall gilt.
Versicherungssumme und Jahreshöchstersatzleistung für Geothermie-Anlagen:
Die Versicherungssumme ist zugleich die Jahreshöchstersatzleistung. Sie gilt für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
- Betrag: 1.000.000 EUR je Versicherungsfall
- Diese Summe gilt innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Geothermie-Anlage, die per Bohrung errichtet wurde, einen Sachschaden verursacht, steht dafür eine feste Höchstsumme zur Verfügung. Diese Summe ist zugleich die Grenze, die pro Jahr insgesamt gezahlt werden kann, und sie ist ein Teil der insgesamt vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Schäden durch Geothermie-Anlagen?
Für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden, beträgt die Versicherungssumme 1.000.000 EUR je Versicherungsfall.
Ist die Versicherungssumme auch die Jahreshöchstersatzleistung?
Ja. Die Versicherungssumme ist zugleich die Jahreshöchstersatzleistung.
Gilt diese Summe zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme?
Nein. Der Betrag von 1.000.000 EUR je Versicherungsfall gilt innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme.
Für welche Geothermie-Anlagen gilt diese Regelung?
Sie gilt für Sachschäden durch Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.