Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia übernimmt im Tarif T23 die Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) – etwa bei Schäden an geschützten Arten, Gewässern, Grundwasser oder Boden. Erfahren Sie, welche öffentlich-rechtlichen Pflichten versichert sind, wie der Auslandsschutz greift und welche Versicherungssummen je Tarifvariante gelten.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine:
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
- Schädigung des Bodens.
Versichert sind – abweichend von A 1-3.1 – den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages:
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
Ausland
Versichert sind im Umfang von A 1-6.3 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Ausschlüsse
- a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. – findet keine Anwendung.
- b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei:
- Tarifvariante classic: 3 Mio. EUR
- Tarifvariante premium: 3 Mio. EUR
- Tarifvariante optimum: 5 Mio. EUR
Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie versehentlich einen Umweltschaden verursachen – etwa an Boden, Gewässern oder geschützten Lebensräumen – und dafür gesetzlich zur Sanierung verpflichtet werden, springt dieser Baustein ein. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Schaden plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig entstanden ist. Für Schäden an Grundstücken, die über den Vertrag mitversichert sind, sowie für bestimmte Fälle innerhalb der EU besteht ebenfalls Schutz. Wie hoch der Schutz reicht, hängt von der gewählten Tarifvariante ab.
Häufige Fragen
Was gilt als Umweltschaden nach dem USchadG?
Als Umweltschaden gelten die Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, die Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie die Schädigung des Bodens.
Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz?
Versichert sind Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung, soweit während der Wirksamkeit des Vertrages die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja. Versichert sind im Umfang von A 1-6.3 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle sowie Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist zugleich die Jahreshöchstentschädigung und beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei den Tarifvarianten classic und premium jeweils 3 Mio. EUR sowie bei optimum 5 Mio. EUR.
Sind Umweltschäden durch Erzeugnisse Dritter versichert?
Versicherungsschutz besteht ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Kein Schutz besteht, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).