Die Degenia Privathaftpflichtversicherung schützt im Tarif T23 vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen wegen Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden – inklusive der Pflichten und Ansprüche gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG).
In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia gilt im Tarif T23 folgendes für Geothermie-Anlagen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden. Dies gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Zusammenhang mit einer durch Bohrung errichteten Geothermie-Anlage ein Schaden entsteht, für den der Versicherungsnehmer gesetzlich haftbar gemacht wird, greift der Versicherungsschutz. Das gilt in gleicher Weise für Pflichten und Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG).
Häufige Fragen
Sind Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Welche Art von Geothermie-Anlagen ist erfasst?
Erfasst sind Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Gilt der Schutz auch für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt entsprechend für Pflichten und Ansprüche gemäß USchadG.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Privathaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T23.