In der Privathaftpflichtversicherung der Degenia übernimmt der Versicherer die Prüfung der Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt Sie von berechtigten Verpflichtungen frei. Erfahren Sie, welche Vollmachten der Versicherer bei Schadenabwicklung, Prozessführung und Strafverfahren hat und welche Fristen dabei gelten.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Vollmacht bei der Schadenabwicklung:
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
Kosten im Strafverfahren:
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Vollmacht bei Renten:
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Haftpflichtfall prüft der Versicherer zunächst, ob Sie überhaupt haften. Unberechtigte Forderungen wehrt er für Sie ab, berechtigte Forderungen bezahlt er. Kommt es zum Prozess, führt der Versicherer diesen in Ihrem Namen und trägt die Kosten. Auch bei einem Strafverfahren oder bei Rentenfragen kann der Versicherer für Sie tätig werden. Wichtig ist, dass Sie Anerkenntnisse oder Vergleiche mit dem Versicherer abstimmen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Was leistet die Privathaftpflichtversicherung?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Innerhalb welcher Frist erfolgt die Freistellung vom Anspruch?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat er den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Sind Anerkenntnisse ohne Zustimmung des Versicherers bindend?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Wer führt einen Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche?
Kommt es zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
Wer trägt die Kosten eines Verteidigers im Strafverfahren?
Wird die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024