Neu hinzukommende Risiken sind in der Degenia Privathaftpflichtversicherung über die Vorsorgeversicherung im Umfang des bestehenden Vertrages sofort mitversichert. Wer nach Vertragsabschluss ein neues Risiko erwirbt, genießt zunächst automatisch Schutz – muss dieses aber nach Aufforderung fristgerecht anzeigen. Welche Summen je Tarifvariante gelten und welche Risiken ausgeschlossen bleiben, erfahren Sie hier.
Im Tarif T23 gilt für neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) folgendes:
- Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Umfang des Versicherungsschutzes für neue Risiken:
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von A 1-9.1 Absatz 4 auf den Betrag – je nach gewählter Tarifvariante – von maximal begrenzt:
- classic: gewählte Versicherungssumme
- premium: gewählte Versicherungssumme
- optimum: gewählte Versicherungssumme
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante –
- classic: 10.000.000 EUR
- premium: 15.000.000 EUR
- optimum: 15.000.000 EUR
für Personenschäden je geschädigter Person und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:
- (a) aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- (b) aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- (c) die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen – mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden;
- (d) die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- (e) aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit;
- (f) für Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach Vertragsabschluss ein neues Risiko dazugewinnen, sind Sie im Rahmen Ihres bestehenden Vertrages sofort abgesichert. Damit dieser Schutz erhalten bleibt, sollten Sie das neue Risiko nach Aufforderung fristgerecht melden und sich mit dem Versicherer über den Beitrag einigen. Für bestimmte Risiken – etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten – greift die Vorsorgeversicherung nicht.
Häufige Fragen
Sind neu entstandene Risiken sofort versichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ich ein neues Risiko anzeigen?
Nach Aufforderung des Versicherers ist jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Bei unterlassener rechtzeitiger Anzeige entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Bis zu welcher Höhe sind neue Risiken abgesichert?
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt pauschal je Versicherungsfall die gewählte Versicherungssumme, höchstens jedoch 10.000.000 EUR (classic) bzw. 15.000.000 EUR (premium und optimum). Für Personenschäden je geschädigter Person gilt das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Was passiert, wenn keine Einigung über den Beitrag zustande kommt?
Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des angemessenen Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Welche Risiken sind von der Vorsorgeversicherung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Bahnen, versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtige Risiken (außer versicherungspflichtige Hunde), Risiken unter einem Jahr Bestand, betriebliche, berufliche, dienstliche und amtliche Tätigkeiten sowie Risiken im Zusammenhang mit Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024