In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt als Versicherungsfall die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall. Erfahren Sie, welche Eingriffe mitversichert sind, wann der Versicherungsfall beginnt und endet und wie mehrere Operationen als ein zusammenhängender Fall zählen.
Versicherungsfall
Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall (Versicherungsfall).
a) Operation: Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des versicherten Tiers unter Narkose/Sedierung zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut oder darunter liegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Mitversichert sind auch folgende Eingriffe unter Narkose/Sedierung:
- Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre Wundnaht),
- Zahnextraktionen und
- Zahnwurzelbehandlungen.
b) Krankheit: Krankheit ist ein nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand.
c) Unfall: Unfall ist ein Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung des versicherten Tiers nach sich zieht.
d) Zeitpunkt: Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes (siehe Ziffer 9) und vor Vertragsende (siehe Ziffer 9.2) eingetreten sein.
Versichert ist auch die operationsvorbereitende Untersuchung (siehe Ziffern 2.1.2.1 und 2.3.2) sowie die Nachbehandlung bis zum 15. Kalendertag nach der Operation (siehe Ziffer 2.3.3). Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.
Beginn und Ende des Versicherungsfalles
Beginn des Versicherungsfalls: Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versicherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose – die zu der Operation führt – erforderlich war (s. Ziffer 2.3.2).
Ende des Versicherungsfalls: Der Versicherungsfall endet mit Ablauf des 15. Kalendertags nach der Operation.
Verlängerter Versicherungsfall: Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalles mehrere Operationen veterinärmedizinisch notwendig, so zählen diese Operationen, deren jeweilige operationsvorbereitende Untersuchung (siehe Ziffer 2.3.2) und deren jeweilige Nachbehandlungen bis zum jeweils 15. Kalendertag danach als ein zusammenhängender Versicherungsfall. Dieser endet am 15. Kalendertag nach der letzten Operation.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall entsteht, wenn Ihr Tier wegen einer Krankheit oder eines Unfalls operiert werden muss. Zum geschützten Zeitraum gehören dabei nicht nur der Eingriff selbst, sondern auch die vorbereitende Untersuchung und die anschließende Nachbehandlung bis zum 15. Kalendertag. Sind für dasselbe Leiden mehrere Operationen nötig, werden diese als ein einziger zusammenhängender Fall betrachtet. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsfall in der Tierkrankenversicherung?
Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall.
Welche Eingriffe sind neben der eigentlichen Operation mitversichert?
Mitversichert sind unter Narkose/Sedierung die Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre Wundnaht), Zahnextraktionen und Zahnwurzelbehandlungen.
Wann beginnt und endet ein Versicherungsfall?
Wird eine Operation durchgeführt, beginnt der Versicherungsfall mit der Untersuchung, die zur Feststellung der zur Operation führenden Diagnose erforderlich war. Er endet mit Ablauf des 15. Kalendertags nach der Operation.
Ist die operationsvorbereitende Untersuchung auch versichert, wenn nicht operiert wird?
Nein. Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, ist die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.
Was gilt, wenn mehrere Operationen wegen derselben Ursache nötig sind?
Sind wegen derselben Krankheit oder desselben Unfalles mehrere Operationen veterinärmedizinisch notwendig, zählen diese Operationen samt ihrer jeweiligen operationsvorbereitenden Untersuchung und Nachbehandlungen bis zum jeweils 15. Kalendertag als ein zusammenhängender Versicherungsfall. Dieser endet am 15. Kalendertag nach der letzten Operation.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020