Wer bei der Degenia Tierkrankenversicherung Anzeigen oder Erklärungen abgeben möchte, richtet diese an die richtige Stelle: entweder an die Hauptverwaltung oder an die zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist, verrät ein Blick in den Versicherungsschein oder dessen Nachträge.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie der Versicherung etwas mitteilen möchten, können Sie sich an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle wenden. Welche Geschäftsstelle das ist, finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
An wen richte ich Anzeigen oder Erklärungen?
Anzeigen oder Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle gerichtet werden.
Woher weiß ich, welche Geschäftsstelle für mich zuständig ist?
Welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Kann ich mich auch direkt an die Hauptverwaltung wenden?
Ja, Anzeigen oder Erklärungen können an die Hauptverwaltung gerichtet werden.