In der Tierkrankenversicherung der Degenia geht es um eine durch Unwirksamkeit entstandene Vertragslücke, die das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße stört – ohne dass eine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen dieser Lücke besteht.
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke entstanden, die das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße stört und es besteht keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der Lücke.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Diese Beschreibung bezieht sich auf eine Situation, in der eine Regelung im Vertrag unwirksam geworden ist. Dadurch entsteht eine Lücke im Vertrag. Diese Lücke beeinträchtigt das ursprünglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung spürbar, und es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die diese Lücke unmittelbar schließt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wodurch entsteht hier eine Vertragslücke?
Die Vertragslücke entsteht durch die Unwirksamkeit einer Regelung.
Welche Auswirkung hat diese Lücke?
Sie stört das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße.
Gibt es eine gesetzliche Regelung zum Füllen der Lücke?
Nein, es besteht keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der Lücke.
Für welchen Bereich gilt diese Beschreibung?
Sie gilt in der Tierkrankenversicherung der Degenia.