Wird eine Klausel der Degenia Tierkrankenversicherung unwirksam, gelten klare Voraussetzungen: eine Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung der BaFin oder der Kartellbehörden per bestandskräftigem Verwaltungsakt. Hier erfahren Sie, wann eine einzelne Regelung ihre Wirksamkeit verliert.
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
- ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich oder
- es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft oder
- es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Was bedeutet das konkret?
Einzelne Klauseln der Versicherungsbedingungen können ihre Wirksamkeit verlieren, wenn sich die rechtlichen Grundlagen ändern. Ausschlaggebend sind dabei eine geänderte Gesetzeslage, eine höchstrichterliche Entscheidung mit unmittelbarem Bezug zum Vertrag oder eine verbindliche behördliche Weisung. Auch eine vergleichbare Regelung bei einem anderen Versicherer kann davon betroffen sein, wenn sie inhaltlich im Wesentlichen gleich ist.
Häufige Fragen
Wann wird eine einzelne Regelung der Bedingungen unwirksam?
Wenn sich ein Gesetz ändert, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, wenn höchstrichterliche Rechtsprechung ergeht, die den Vertrag unmittelbar betrifft, oder wenn eine bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts ergeht.
Welche Behörden können eine bindende Weisung erteilen?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Kartellbehörden können eine konkrete, individuelle, bindende Weisung im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts erteilen.
Spielt es eine Rolle, wenn eine Regelung bei einem anderen Versicherer unwirksam wird?
Ja. Die Regelung gilt auch dann als unwirksam geworden, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Reicht eine einfache Gerichtsentscheidung aus?
Maßgeblich ist eine höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020