Bei der Degenia Tierkrankenversicherung richtet sich das zuständige Gericht danach, ob Sie oder das Unternehmen klagen. Erfahren Sie, welcher Gerichtsstand am Firmensitz, an der zuständigen Niederlassung oder an Ihrem Wohnort beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltsort maßgeblich ist.
In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt für das zuständige Gericht Folgendes:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Rechtsstreit rund um Ihre Tierkrankenversicherung, ist geregelt, welches Gericht örtlich zuständig ist. Als Anknüpfungspunkte dienen der Sitz des Unternehmens beziehungsweise die für Ihren Vertrag zuständige Niederlassung sowie Ihr Wohnort oder – falls kein fester Wohnsitz besteht – Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei der Degenia Tierkrankenversicherung zuständig?
Zuständig ist das Gericht am Sitz des Unternehmens oder der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung sowie das Gericht Ihres Wohnorts.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Spielt der Sitz des Unternehmens für den Gerichtsstand eine Rolle?
Ja, zuständig kann auch das Gericht am Sitz des Unternehmens oder der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung sein.
Kann mein Wohnort für den Gerichtsstand maßgeblich sein?
Ja, das Gericht Ihres Wohnorts ist ein möglicher Gerichtsstand für Ihren Vertrag.