Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia stellt der Grundsatz der Keinen Schlechterstellung sicher, dass angepasste Regelungen Sie weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Vertragsbedingungen schlechter stellen dürfen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen.
In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt Folgendes für Keine Schlechterstellung:
Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Werden Vertragsbedingungen später angepasst, sollen Sie dadurch keinen Nachteil erleiden. Das gilt sowohl für eine einzelne geänderte Bedingung als auch für das Zusammenspiel mehrerer Bedingungen. Maßstab bleiben die Regelungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegolten haben.
Häufige Fragen
Was bedeutet „Keine Schlechterstellung“ in der Tierkrankenversicherung der Degenia?
Angepasste Regelungen dürfen Sie nicht schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen.
Gilt der Schutz nur für einzelne Bedingungen?
Nein. Die angepassten Regelungen dürfen Sie weder als einzelne Bedingungen noch im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages schlechter stellen.
Woran wird gemessen, ob eine Schlechterstellung vorliegt?
Maßstab sind die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen.
Auf welche Dokumentenversion bezieht sich diese Regelung?
Die Angaben beziehen sich auf die Dokumentenversion mit dem Veröffentlichungsjahr 2020.