Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia erfahren Sie, was bei einer Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens gilt: Eine per Einschreiben an die letzte bekannte Adresse gesendete Erklärung gilt drei Tage nach Absendung als zugegangen. Zudem behält sich die Degenia unter bestimmten Voraussetzungen eine Anpassung einzelner Bedingungen vor.
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Bedingungsänderung:
Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Teilen Sie eine Adress- oder Namensänderung nicht mit, kann der Versicherer wichtige Post an Ihre zuletzt bekannte Anschrift senden. Ein solches Schreiben gilt dann bereits drei Tage nach dem Versand per Einschreiben als bei Ihnen angekommen. Darüber hinaus kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Bedingungen auch für laufende Verträge anpassen.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Erklärung des Versicherers als zugegangen?
Sie gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt wurde.
Was passiert, wenn ich eine Namensänderung nicht mitteile?
Auch in diesem Fall gilt eine per Einschreiben an die letzte bekannte Anschrift versandte Erklärung drei Tage nach der Absendung als zugegangen.
Darf der Versicherer die Bedingungen nachträglich ändern?
Ja, der Versicherer ist berechtigt, einzelne Regelungen der Versicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, wenn die Voraussetzungen nach den Ziffern 15.1 bis 15.3 erfüllt sind.
Warum sollte ich eine Anschriftenänderung mitteilen?
Ohne Mitteilung werden Erklärungen an Ihre zuletzt bekannte Anschrift gesendet und gelten drei Tage nach Absendung als zugegangen, auch wenn sie Sie tatsächlich nicht erreichen.