Ansprüche aus der Tierkrankenversicherung der Degenia verjähren in drei Jahren, wobei sich die Berechnung dieser Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Wer seine Rechte wahren möchte, sollte die geltende Verjährungsfrist im Blick behalten.
In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für die gesetzliche Verjährung:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
- Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben, können nicht unbegrenzt geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist von drei Jahren sind sie verjährt. Wann diese Frist genau beginnt und läuft, bestimmt sich nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Für welche Ansprüche gilt die dreijährige Verjährung?
Sie gilt für die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020