Für die Tierkrankenversicherung der Degenia gilt deutsches Recht. Zusätzlich greift eine Sanktions- und Embargoklausel: Versicherungsschutz besteht nur, soweit ihm keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Welches Recht findet Anwendung?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Sanktions-/Embargoklausel:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Für den Vertrag ist deutsches Recht maßgeblich. Zusätzlich wird der Versicherungsschutz eingeschränkt, wenn ihm geltende Sanktionen oder Embargos entgegenstehen – dies betrifft Regelungen der EU und Deutschlands sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch US-Sanktionen mit Bezug zum Iran. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Was besagt die Sanktions-/Embargoklausel?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gilt die Klausel auch für US-Sanktionen?
Ja, sie gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Wirkt sich die Sanktionsklausel auf andere Vertragsbestimmungen aus?
Die Klausel gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen und schränkt den Versicherungsschutz nur insoweit ein, als entsprechende Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.