Bei der Degenia Tierkrankenversicherung wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung besteht, lässt sich dem Versicherungsschein entnehmen.
In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für die Selbstbeteiligung:
- Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen.
- Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Was bedeutet das konkret?
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil an den Kosten, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Haben Sie eine solche vereinbart, zieht die Versicherung sie bei jeder Erstattung von der Leistung ab. Wie hoch dieser Betrag ist und ob er überhaupt gilt, hängt von Ihrer individuellen Vereinbarung ab – nachlesen können Sie das in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wann wird die Selbstbeteiligung abgezogen?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen.
Wo sehe ich, ob ich eine Selbstbeteiligung habe?
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Gilt die Selbstbeteiligung nur einmal oder bei jedem Fall?
Die Selbstbeteiligung wird bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen.
Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung?
Die Höhe der Selbstbeteiligung ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein und hängt von Ihrer individuellen Vereinbarung ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020