In der Tierkrankenversicherung der Degenia werden bestimmte Operationen und veterinärärztliche Leistungen nicht übernommen – etwa Routineuntersuchungen, Zahnpflege, Behandlungen zum Rassestandard oder Schäden durch Krieg, Naturereignisse und Epidemien. Hier finden Sie den vollständigen Überblick über die ausgeschlossenen Leistungen.
Für die nachfolgend genannten Operationen (inklusive Voruntersuchung und Nachbehandlung) sowie sonstige veterinärärztliche Leistungen werden keine Kosten übernommen:
- Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen;
- Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende Milchcanini);
- Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen;
- Operationen auf Grund des Brachycephalen Syndroms (z. B. Operation eines zu langen Gaumensegels);
- Diät- und Ergänzungsfuttermittel, auch wenn diese zur Behandlung eingesetzt werden und vorbeugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten;
- Operationen auf Grund von Schäden, die Sie bzw. ein Familienangehöriger vorsätzlich herbeigeführt haben bzw. für die Sie einen Anspruch arglistig erhoben haben;
- Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse jeder Art, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen;
- Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Kernenergie entstehen;
- Operationen von Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Tierkrankenversicherung erstattet nicht jede tierärztliche Leistung. Ausgenommen sind unter anderem reine Vorsorge- und Routinemaßnahmen, Zahnpflege, kosmetische Eingriffe sowie Behandlungen, die dem Rassestandard dienen. Ebenfalls nicht übernommen werden Kosten, die durch vorsätzliches Verhalten, Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien und Pandemien entstehen. Was genau erstattet wird, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Häufige Fragen
Werden Routineuntersuchungen übernommen?
Nein. Routine-, Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen und Behandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen, werden nicht übernommen.
Sind Zahnbehandlungen mitversichert?
Zahnpflege, Zahnsteinentfernen, kosmetische Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie die Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien (z. B. persistierende Milchcanini) sind ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung Diät- oder Ergänzungsfuttermittel?
Nein. Diät- und Ergänzungsfuttermittel werden auch dann nicht übernommen, wenn sie zur Behandlung eingesetzt werden; das gilt ebenso für vorbeugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate.
Sind Operationen durch Krieg oder Naturereignisse abgedeckt?
Nein. Operationen von Krankheiten oder Unfällen, die durch Kriegsereignisse, Aufruhr, Aufstand und Gewalttätigkeiten, Erdbeben, Überschwemmungen oder Kernenergie entstehen, sind ausgeschlossen.
Werden Behandlungen infolge von Epidemien oder Pandemien erstattet?
Nein. Operationen von Krankheiten, die infolge von Epidemien oder Pandemien entstehen, werden nicht übernommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020