In der Tierkrankenversicherung der Degenia sind Krankheiten, Unfälle sowie angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen ausgeschlossen, wenn sie bei Antragstellung bekannt waren. Für nicht bekannte Beeinträchtigungen besteht dagegen Versicherungsschutz – was das für Ihr Tier bedeutet, lesen Sie hier.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die Ihnen bei Antragstellung bekannt waren.
Für Ihnen bei Antragstellung nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen besteht im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz.
Fehlentwicklungen im Sinne dieser Regelung sind:
- Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungsbedingten Anomalien beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Entscheidend ist, was Ihnen zum Zeitpunkt des Antrags über den Gesundheitszustand Ihres Tieres bekannt war. Beschwerden, die Sie bereits kannten, sind nicht abgesichert. Für Beeinträchtigungen, von denen Sie bei Antragstellung keine Kenntnis hatten, greift der Versicherungsschutz im Rahmen der Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Beeinträchtigungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen, die Ihnen bei Antragstellung bekannt waren.
Besteht Schutz für Krankheiten, die ich bei Antragstellung nicht kannte?
Ja. Für Ihnen bei Antragstellung nicht bekannte Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene Fehlentwicklungen besteht im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz.
Was gilt als Fehlentwicklung im Sinne dieser Regelung?
Fehlentwicklungen sind Krankheiten, die nach dem aktuellen Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft angeboren, erblich bedingt oder erworben sind bzw. auf entwicklungsbedingten Anomalien beruhen.
Welcher Zeitpunkt ist für die Bekanntheit entscheidend?
Maßgeblich ist die Antragstellung. Es kommt darauf an, ob Ihnen die Krankheit, der Unfall oder die Fehlentwicklung bei Antragstellung bekannt war.