Wer sein Tier bei der Degenia Tierkrankenversicherung absichert, muss schon vor dem Versicherungsfall bestimmte Pflichten erfüllen: Alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen sind zu ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden – dazu zählt auch die Einhaltung behördlicher Sicherheitsvorschriften.
Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden. Dazu zählt beispielsweise auch die Einhaltung behördlicher Sicherheitsvorschriften.
Was bedeutet das konkret?
Bereits bevor ein Versicherungsfall eintritt, sind Sie als Tierhalter gefragt: Sie sollen alles tun, was möglich und zumutbar ist, damit Ihr Tier gar nicht erst erkrankt oder verunglückt. Dazu gehört unter anderem, dass Sie sich an behördliche Sicherheitsvorschriften halten. Diese vorbeugenden Pflichten nennt man Obliegenheiten.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor Eintritt des Versicherungsfalls?
Sie müssen alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden.
Gehört die Einhaltung behördlicher Vorschriften dazu?
Ja, zu den zumutbaren Maßnahmen zählt beispielsweise auch die Einhaltung behördlicher Sicherheitsvorschriften.
Wofür sollen diese Maßnahmen sorgen?
Sie dienen dazu, Krankheiten und Unfälle des versicherten Tieres zu vermeiden.
Welche Maßnahmen genau muss ich ergreifen?
Verlangt sind alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen. Was im Einzelfall konkret erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Tarif und Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020