In der Tierkrankenversicherung der Degenia besteht eine Obliegenheit im Zusammenhang mit Ersatzansprüchen: Geht ein Anspruch auf den Versicherer über, sind Sie verpflichtet, bei dessen Durchsetzung mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.
Für Ihre Obliegenheit im Zusammenhang mit Ersatzansprüchen gilt Folgendes:
- Nachdem der Anspruch auf uns übergegangen ist, müssen Sie uns bei der Durchsetzung des Anspruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Anspruch gegen einen Dritten auf den Versicherer übergeht, sollen Sie helfen, diesen Anspruch geltend zu machen. Ihre Mitwirkung ist immer dann gefragt, wenn sie für die Durchsetzung notwendig ist.
Häufige Fragen
Welche Obliegenheit habe ich bei Ersatzansprüchen?
Nachdem der Anspruch auf den Versicherer übergegangen ist, müssen Sie ihn bei der Durchsetzung des Anspruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist.
Wann muss ich bei der Durchsetzung mitwirken?
Ihre Unterstützung ist erforderlich, nachdem der Anspruch auf den Versicherer übergegangen ist – und zwar soweit sie für die Durchsetzung erforderlich ist.
Auf wen geht der Ersatzanspruch über?
Der Anspruch geht auf den Versicherer über. Anschließend besteht Ihre Unterstützungspflicht bei der Durchsetzung.
In welchem Umfang muss ich unterstützen?
Sie müssen bei der Durchsetzung des Anspruchs unterstützen, soweit dies erforderlich ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020