Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia richtet sich der Beitrag im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nach der tatsächlichen Dauer des Versicherungsschutzes. Erfahren Sie, welchen Teil des Beitrages der Versicherer beanspruchen darf, wenn der Vertrag früher endet.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als vorgesehen, muss nicht der gesamte Beitrag bezahlt werden. Es wird nur der Teil des Beitrages fällig, der auf den Zeitraum entfällt, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Abweichende Regelungen können jedoch bestehen, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist.
Häufige Fragen
Welchen Beitrag muss ich bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zahlen?
Sie zahlen nur den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Bekomme ich den vollen Beitrag zurück, wenn der Vertrag früher endet?
Der Versicherer hat Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum des tatsächlich bestandenen Versicherungsschutzes entspricht. Der übrige Teil ist davon nicht erfasst.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
Ja, die Regelung gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Abweichende Bestimmungen können daher greifen.