Bei der Tierkrankenversicherung der Degenia haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag aufgrund des Beitragsanpassungsrechts erhöht wird. Erfahren Sie, welche Frist gilt, ab wann die Kündigung wirksam wird und wie Sie über die Erhöhung informiert werden.
Kündigung bei Beitragserhöhung:
Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpassungsrechts nach Ziffer 11.1 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen.
Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Wir teilen Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Weitere Bestimmungen:
- Versicherung für fremde Rechnung
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Beitrag angehoben, müssen Sie diese Erhöhung nicht einfach hinnehmen. Sie dürfen Ihren Vertrag kündigen und werden vom Versicherer rechtzeitig vorab über die Änderung und über Ihr Kündigungsrecht informiert.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, nach einer Beitragserhöhung zu kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Ja, der Versicherer teilt Ihnen die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weist Sie dabei auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Auf welcher Grundlage kann der Beitrag erhöht werden?
Die Erhöhung erfolgt auf Grund des Beitragsanpassungsrechts nach Ziffer 11.1.