In der Tierkrankenversicherung der Degenia ist die Verjährung eines Anspruchs gehemmt, sobald Sie ihn geltend gemacht haben – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht. So bleibt Ihr Anspruch während der Prüfung gewahrt.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt.
Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
- Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
- Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
Was bedeutet das konkret?
Sobald Sie einen Anspruch aus Ihrem Vertrag anmelden, läuft die Verjährungsfrist vorübergehend nicht weiter. Diese Pause endet erst, wenn Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform vorliegt. So verlieren Sie während der Prüfungszeit keine Zeit zulasten Ihrer Verjährungsfrist.
Häufige Fragen
Wann wird die Verjährung gehemmt?
Die Verjährung ist gehemmt, sobald ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht worden ist.
Wie lange dauert die Hemmung der Verjährung an?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
In welcher Form muss die Entscheidung mitgeteilt werden?
Die Entscheidung geht Ihnen in Textform zu.
Was sollte ich bei Mitteilungen und einer Anschriftenänderung beachten?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020