Die Tierkrankenversicherung der Degenia beteiligt sich mit bis zu 30 EUR an den Kosten für die Kennzeichnung des versicherten Tieres per Chip oder Tätowierung durch einen in Deutschland zugelassenen Tierarzt. Der Zuschuss kann gegen Vorlage einer Tierarztrechnung einmalig während der Vertragslaufzeit genutzt werden.
In der Tierkrankenversicherung der Degenia gilt folgendes für Kennzeichnungskosten (Chip- oder Tätowierungskosten):
Wir beteiligen uns bis zu einem Betrag von 30 EUR an den Kosten für die Kennzeichnung des versicherten Tieres (Chip oder Tätowierung), wenn die Kennzeichnung durch einen in Deutschland zugelassenen Tierarzt durchgeführt wurde.
Dieser Kostenzuschuss kann gegen Vorlage einer entsprechenden Tierarztrechnung einmalig während der gesamten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Dies gilt nicht, wenn die Kennzeichnung vor Vertragsbeginn stattgefunden hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier mit einem Chip versehen oder tätowiert wird, können Sie sich einen Teil der Kosten erstatten lassen. Voraussetzung ist, dass ein in Deutschland zugelassener Tierarzt die Kennzeichnung vornimmt und Sie eine Rechnung einreichen. Der Zuschuss ist auf einen festen Betrag begrenzt und lässt sich nur einmal pro Vertrag nutzen – und zwar nur, wenn die Kennzeichnung nach Vertragsbeginn erfolgt ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss zu den Kennzeichnungskosten?
Die Degenia beteiligt sich mit bis zu einem Betrag von 30 EUR an den Kosten für die Kennzeichnung des versicherten Tieres per Chip oder Tätowierung.
Wer muss die Kennzeichnung durchführen?
Der Zuschuss wird gewährt, wenn die Kennzeichnung durch einen in Deutschland zugelassenen Tierarzt durchgeführt wurde.
Wie oft kann ich den Zuschuss in Anspruch nehmen?
Der Kostenzuschuss kann gegen Vorlage einer entsprechenden Tierarztrechnung einmalig während der gesamten Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Gilt der Zuschuss auch für eine Kennzeichnung vor Vertragsbeginn?
Nein. Der Zuschuss gilt nicht, wenn die Kennzeichnung vor Vertragsbeginn stattgefunden hat.
Was muss ich für die Erstattung einreichen?
Für die Inanspruchnahme des Kostenzuschusses ist eine entsprechende Tierarztrechnung vorzulegen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020